Diözesanausschüsse
Für den Diözesanrat hat die Arbeit in den diözesanen Ausschüssen wesentliche Bedeutung. Die Ausschüsse erarbeiten im Auftrag des Diözesanrats und in Zusammenarbeit mit den Hauptabteilungen des Bischöflichen Ordinariats die notwendigen Beschlussempfehlungen als Katholikenrat, Pastoralrat und Kirchensteuervertretung.
Neben den von der Satzung vorgegebenen Diözesanausschüssen (Geschäftsführender Ausschuss, Pastoralausschuss, Finanzausschuss, Bauausschuss) kann der 12. Diözesanrat Zuschnitt, Zusammensetzung und Aufträge weiterer Diözesanausschüsse entsprechend seines Bedarfs frei festlegen.
Dies kann jederzeit auch nach seiner Konstituierenden Sitzung geschehen.
Mehr über den Auftrag und die Arbeitsweise der Diözesanausschüsse erfahren Sie hier.
