Sedisvakanz

Sedisvakanz - Auswirkungen auf die Diözesanen Räte

Mit der Annahme des Amtsverzichts von Bischof Dr. Gebhard Fürst durch Papst Franziskus beginnt die sogenannte Sedisvakanz, die Zeit ohne amtierenden Bischof.

Aber welche Auswirkungen hat die Sedisvakanz auf die Diözesanen Räte und deren Arbeit?

Der Priesterrat (Canon 501 § 2 CIC) ist mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Dessen Aufgaben gehen auf das Domkapitel über. Innerhalb eines Jahres nach seinem Amtsantritt, muss der neue Diözesanbischof eine Neuwahl des Priesterrats veranlassen oder den bisherigen bestätigen.

Beim Diözesanrat (C. 513 § 2 CIC) der Diözese Rottenburg-Stuttgart muss dagegen zwischen den Funktionen unterschieden werden, die er auf Grund des Rottenburger Modells in sich vereint:. Als Pastoralrat und als Katholikenrat ist der Diözesanrat, wie auch seine Ausschüsse, in der Vakanz aufgelöst. Das heißt, es finden weder formelle Sitzungen statt, noch können Beschlüsse gefasst werden.

In seiner Funktion als Kirchensteuervertretung bleibt der Diözesanrat dagegen weiter bestehen. Selbiges gilt für den ihn unterstützenden Geschäftsführenden Ausschuss (Vorbereitung der Sitzungen des Kirchensteuerrates), den Finanzausschuss (zwingende Befassung mit Haushaltsthemen) und Bauausschuss (zwingende Befassung bei Bauvorhaben über einer gewissen Summe). Der Kirchensteuerrat nimmt seine Aufgaben entsprechend dem Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg und der Kirchensteuerordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart auch in der Sedisvakanz wahr (Haushalt / Jahresabschluss / Rechnungsprüfung).  

Ob er den ehemaligen Diözesanrat bestätigt oder ob er eine Neuwahl des Gremiums anberaumt, darüber entscheidet der neue Bischof völlig frei.

Auf die Kirchengemeinden, Kirchengemeinderäte und deren Arbeit hat die Sedisvakanz keine unmittelbare Auswirkung.