Wer ist der Diözesanrat und was sind seine Aufgaben?
Der Diözesanrat ist das oberste Gremium der Diözese, in dem gewählte Katholik:innen der Diözese vertreten sind, ebenso gehören ihm die Mitglieder des Diözesanpriesterrats sowie berufene und beratende Mitglieder an. Der Diözesanrat hat umfangreiche Mitgestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die künftige Ausrichtung der Diözese.
Der Diözesanrat soll "ein Abbild der Diözese" sein. Durch gemeinsame Beratungen mit dem Bischof und unter dessen Vorsitz soll er die Einheit in der Diözese fördern und effizient arbeiten. Gemäß diesen Grundsätzen seines Gründers, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht (Amtszeit 1949 - 1974), engagieren sich rund 75 demokratisch gewählte Ehrenamtliche gemeinsam mit dem Priesterrat, dem Bischof, dem Generalvikar und beratenden Mitgliedern aus dem Bischöflichen Ordinariat für ein lebendiges Glaubensleben und eine lebenswerte Gesellschaft in der württembergischen Diözese.
Rottenburger-Modell
Nur in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vereint der Diözesanrat durch das sogenannte “Rottenburger Modell” drei Gremien in einem:
AlsKatholikenrat vertritt der Diözesanrat "die Basis". Er kann im Namen der Katholik:innen der Diözese zu wichtigen Angelegenheiten öffentlich Stellung beziehen.
Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesanleitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrichtungen. Er fördert die Arbeit der kirchlichen Gremien und Verbände und entsendet Vertreter:innen u. a. in überdiözesane Gremien.
Als Kirchensteuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese. Er beschließt die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden sowie den Diözesanhaushalt.
Zusammensetzung
Die rund 130 Mitglieder setzen sich unter anderem zusammen aus:
• Bischof, als Vorsitzender
• Generalvikar
• Laienvertreter:innen aus den Dekanaten
• Vertretern der Priester, die den Priesterrat bilden
• Vertreter:innen kirchlicher Gruppen und Organisationen
• vom Bischof berufenen und vom Diözesanrat hinzugewählten Mitgliedern
• beratenden Mitgliedern, u.a. aus dem Bischöflichen Ordinariat
Arbeitsweise
- Der Diözesanrat wird alle 5 Jahre neu gewählt.
- Die Mitglieder des Diözesanrats kommen in Vollversammlungen 3 bis 4 Mal im Jahr zusammen
- Die Mitglieder beraten über kirchliche Fragestellungen, beziehen zu gesellschaftlichen Themen öffentlich Stellung und fassen Beschlüsse zum Haushalt der Diözese und zu weitreichenden Finanzfragen
- Darüber hinaus werden viele Themen in Ausschüssen des Diözesanrats bearbeitet
(z.B. Geschäftsführender Ausschuss, Finanzausschuss, Pastoralausschuss und Bauausschuss sowie weitere nach Bedarf) - Er arbeitet dabei mit den anderen diözesanen, regionalen und örtlichen Gremien sowie mit bestehenden Einrichtungen und Ämtern zusammen
- Die Geschäftsführung obliegt der Geschäftsstelle des Diözesanrats im Bischof-Leiprecht-Zentrum in Stuttgart-Degerloch.
Downloads
Flyer: Diözesanrat - was ist das? : Dieser Flyer gibt Ihnen einen guten Überblick darüber, was der Diözesanrat ist, wie er arbeitet und wie er sich zusammensetzt.
Rechtsordnung des Diözesanrats Rottenburg-Stuttgart : In der Rechtsordnung finden Sie die aktuelle Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung zu unserem Diözesanrat & Priesterrat.